Die Regelungen des Glücksspielgesetzes für Schleswig-Holstein vom 20.10.2011 (GlSpielG SH) über die Erhebung einer Glücksspielabgabe verstoßen nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts nicht gegen den Grundsatz der Verbandskompetenz.
Das GlSpielG SH trat am 1.01.2012 in Kraft und liberalisierte das Glücksspiel in
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