Die Veröffentlichung dreidimensionaler Luftbildaufnahmen eines privaten Wohngrundstücks auf Google Earth oder Google Maps kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Eigentümers verletzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Aufnahmen Grundstücksbereiche zeigen, die von öffentlichen Straßen aus nicht einsehbar sind. Das Landgericht Frankfurt am
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