Der kippgefährdete Grabstein

Die bloße Verklebung eines Grabsteins mit der Fundamentplatte beseitigt nicht eine beim Grabstein bestehende Kippgefahr.

Außer bei Kissensteinen oder Büchern, bei denen keine Kippgefahr besteht, sind Grabmäler mit Dübeln zu sichern.

Die – wenn auch vielleicht nur zusätzliche – Verklebung

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Keine aus Kinderarbeit stammende Grabsteine

Die Re­ge­lung in einer städ­ti­schen Fried­hofs­sat­zung, nach der nur Grab­ma­le auf­ge­stellt wer­den dür­fen, die nach­weis­lich in der ge­sam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te ohne aus­beu­te­ri­sche Kin­der­ar­beit im Sinne der ILO-Kon­ven­ti­on 182 her­ge­stellt wur­den, stellt eine Be­nut­zungs­re­ge­lung des kom­mu­na­len Fried­hofs dar.

Es ver­letzt das rechts­staat­li­che

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