Der unsichtbare Grenzstein

Sinn und Zweck eines Grenzsteins sei es, die Grenzen der Grundstücke örtlich zu kennzeichnen. Er soll auch Streitigkeiten über den Grenzverlauf zwischen Grundstücksnachbarn verhindern. Aus diesem Grund muss der Grenzstein leicht und ohne weiteres erkennbar sowie gut zugänglich sein.

Mit

Artikel lesen