Der ungewünschte Presse-Großhändler

Zeitschriftenverlage dürfen einzelne Presse-Großhändler nicht ohne besondere rechtfertigende Gründe vom Vertrieb ihrer Produkte ausschließen, sondern müssen grundsätzlich alle Grossisten zu den gleichen Bedingungen beliefern. Mit dieser Begründung gab jetzt das Landgericht Kiel der Klage eines schleswig-holsteinischen Presse-Großhändlers gegen die konzerneigene

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