„Nimm zwei“ in der Finanzierungsberatung

Als „grotesk“ bewertete das Oberlandesgericht Nürnberg den Vorschlag einer „Finanzierungsberaterin“, beim Kauf eines Hauses fehlendes Eigenkapital durch den Erwerb einer weiteren, voll finanzierten Immobilie – hier einer Eigentumswohnung – zu ersetzen. Und verurteilte die „Finanzierungsberaterin“ wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nicht

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Finanzierungssicherheit für Häuslebauer

Das Bundesjustizministerium hat Vorschläge zum besseren Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderung vorgelegt, die noch in das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (sog. Risikobegrenzungsgesetz) aufgenommen werden sollen, das dem Deutschen Bundestag bereits vorliegt.

Hintergrund

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