Als „grotesk“ bewertete das Oberlandesgericht Nürnberg den Vorschlag einer „Finanzierungsberaterin“, beim Kauf eines Hauses fehlendes Eigenkapital durch den Erwerb einer weiteren, voll finanzierten Immobilie – hier einer Eigentumswohnung – zu ersetzen. Und verurteilte die „Finanzierungsberaterin“ wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nicht
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