Reihenhaus

Grundstücksnießbrauch oder Benutzungsdienstbarkeit?

Die Abgrenzung zwischen einem Grundstücksnießbrauch und einer Benutzungsdienstbarkeit richtet sich allein formal danach, ob dem Berechtigten eine umfassende Nutzungsbefugnis (ggfs. unter Ausschluss einzelner Nutzungen) oder nur einzelne Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot erfordert, dass der Umfang der Belastung aus

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Wohnhaus

Benutzungsdienstbarkeit am Sondernutzungsrecht?

Ein Sondernutzungsrecht kann nicht selbständig mit einer Dienstbarkeit belastet werden.

Ausübungsbereich einer Grunddienstbarkeit kann eine Sondernutzungsfläche sein, die dem belasteten Sondereigentum zugeordnet ist; sie kann auch den alleinigen Ausübungsbereich darstellen.

Berechtigt eine Dienstbarkeit zur Nutzung von Sondereigentum, ist die Berechtigung

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