Eheschließung auf Mauritius

Die Vereinbarung der Gütertrennung gegenüber dem Standesbeamten auf Mauritius hat auch dann Gültigkeit, wenn zwischen den Eheleuten das deutsche Güterrechtsstatut gilt.

Nach Art. 15 Abs. 1 EGBGB bestimmt sich das Güterrechtsstatut nach dem Recht, das im Zeitpunkt der Eheschließung für

Artikel lesen

Unterhaltsverzicht und Sozialhilfe

Der in einem Ehevertrag vereinbarte Güterstand der Gütertrennung wie auch ein zwischen Eheleuten wechselseitig vereinbarter Unterhaltsverzicht für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft einschließlich des Falls der Not schließen die Anrechnung bedarfsübersteigenden Einkommens des einen Ehegatten auf den sozialhilferechtlichen Bedarf des anderen

Artikel lesen