Elbvertiefung – mit Nachbesserungen zulässig

Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Bundesverwaltungsgericht dagegen abgewiesen.

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