Maler- und Lackiererhandwerk – und die Handwerksrolle

Es stellt keine unverhältnismäßige Beschränkung der Grundrechte auf Berufsfreiheit dar, den selbstständigen handwerksmäßigen Betrieb eines Malers und Lackierers im stehenden Gewerbe von der Eintragung in die Handwerksrolle abhängig zu machen. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass Gewerbetreibenden mit einer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem Mitgliedstaat

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Maler- und Lackiererhandwerk – und die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle

Die Eintragungspflicht für das Maler- und Lackiererhandwerk ist nach Ansicht de Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Die Handwerksordnung ist mit dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union vereinbar, soweit sie die selbstständige Ausübung bestimmter Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks im stehenden Gewerbe im Regelfall vom Bestehen einer Meisterprüfung oder

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