Haushaltshilfe

Kündigungfristen für Hausangestellte

Die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten nicht für Arbeitsverhältnisse, die ausschließlich in einem privaten Haushalt durchzuführen sind.

Eine im Arbeitsvertrag vereinbarte beiderseitige Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende stellt daher keine unzulässige Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist

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