Hausverbot für die Hochschule

Dient ein Hausverbot insgesamt der Wahrung des Hausfriedens als Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Hochschulbetriebs und ist es in Ausübung des Hausrechts von dem Rektor der Hochschule nach pflichtgemäßem Ermessen ausgesprochen worden, dann ist das Hausverbot rechtmäßig ergangen.

Mit dieser Begründung hat

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