Beleidigungen, nächtlicher Lärm und Abfall auf der Terrasse der Nachbarn. Aber wann ist eine Störung des Hausfriedens so „nachhaltig“, dass sie eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigt? Dieser Frage musste jetzt das Landgericht Köln nachgehen.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung
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