Das Erklettern des Kölner Hauptbahnhofs

Das Erklettern der „Empore“, um in die Dachkonstruktion des Kölner Bahnhofsgebäudes zu gelangen, kann rechtlich als Hausfriedensbruch gewertet werden. Außerdem kann das Betreten der Bahnanlage außerhalb des allgemeinen Verkehrsgebrauchs auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.

Mit dieser Begründung

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