Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision eines der AfD angehörigen Ratsherrn gegen ein Urteil des Landgerichts Paderborn verworfen, in dem er in einem Berufungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25 € verurteilt worden war. Diese
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