Die für die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen erforderliche Kostentragung durch die Pflegekasse kann sich beim Betrieb eines Hausnotrufsystems aus der Zuerkennung einer Pflegestufe ergeben.
Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 16 UStG die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder
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