Wenn die Hausordnung bzw. Anordnung des Vermieters eine angemessene Regelung zu rauchfreien Zeiten auf Balkonen oder Terrassen eines Mehrfamilienhauses enthält, können einzelne Mieter von ihren Nachbarn keine darüber hinausgehenden rauchfreien Zeiten verlangen.
Ein Anspruch aus §§ 862 Abs. 1, 858
Artikel lesen