Wegnahme einer Katze

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Die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II zum Arbeitslosengeld II sehen, so das Sozialgericht Gießen in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung, keinen Mehrbedarf für die Haltung von Haustieren vor, so dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II den mit der Haltung eines Tieres verbundenen

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