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Abschussmanagement für hessische Wölfe

Die behördliche Freigabe zur Bejagung von Wölfen kann auf die gegenüber der Europäischen Kommission erfolgte Meldung eines günstigen Erhaltungszustands gestützt werden, solange im gerichtlichen Eilverfahren keine evidenten Zweifel an der Richtigkeit dieser Bewertung aufgezeigt werden und die vorgesehenen Abschüsse den

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Herdenschutz statt Wolf-Abschuss?

Die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfs ist unverhältnismäßig, wenn landwirtschaftliche Schäden durch wirksame und zumutbare Herdenschutzmaßnahmen verhindert oder erheblich reduziert werden können.

So hat aktuell das Verwaltungsgericht Arnsberg den geplanten Abschuss des Wolfs GW1896m „Milan“ vorläufig gestoppt. Das Verwaltungsgericht gab

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