Die behördliche Freigabe zur Bejagung von Wölfen kann auf die gegenüber der Europäischen Kommission erfolgte Meldung eines günstigen Erhaltungszustands gestützt werden, solange im gerichtlichen Eilverfahren keine evidenten Zweifel an der Richtigkeit dieser Bewertung aufgezeigt werden und die vorgesehenen Abschüsse den
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