Mit den Voraussetzungen, unter denen die Hilflosigkeit einer Person auf einer Bildaufnahme zur Schau gestellt wird, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: InhaltsübersichtHilflosigkeitZur-Schau-Stellen Hilflosigkeit[↑] Was das Gesetz mit dem Begriff „Hilflosigkeit“ meint, wird in § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht näher erläutert. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird darunter ein Zustand
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