Zulassung zum ersten klinischen Semester

Hat ein Medizinstudent bereits den vorklinischen Studienabschnitt erfolgreich absolviert, so besteht in einem auf Zulassung zum ersten Semester des klinischen Studienabschnitts (5. Fachsemester) gerichteten Klageverfahren kein Rechtsschutzinteresse für einen auf hilfsweise Zulassung zu einem der niedrigeren Fachsemester gerichteten Hilfsantrag.

Für

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Bewerberüberhang für einen Masterstudiengang

Bei einem Bewerberüberhang für einen Masterstudiengang kann die Auswahl für die Zulassung innerhalb der festgesetzten Kapazität aufgrund der maßgeblichen Vorschriften nach einer Rangreihe erfolgen, die ausschließlich nach den zum Bewerbungsschluss vorliegenden vorläufigen oder endgültigen Durchschnittsnoten des Bachelorstudienganges gebildet wird (hier

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