Freizeitausgleich für Überstunden

Ein Beamter der Feuerwehr erhält vollen Freizeitausgleich für die Überschreitungen der Höchstarbeitszeit.

So hat das Bundesverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit haben Feuerwehrbeamte, die in den Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt

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