§ 21a Abs. 4 ArbZG regelt die Höchstarbeitszeit für Fahrer und Beifahrer im Sinne des Absatzes 1 der Norm nicht abschließend. Ergänzend ist gemäß § 21a Abs. 1 Satz 1 ArbZG auf diese Personen § 3 ArbZG nach Maßgabe der
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Nachrichten aus Recht und Steuern
§ 21a Abs. 4 ArbZG regelt die Höchstarbeitszeit für Fahrer und Beifahrer im Sinne des Absatzes 1 der Norm nicht abschließend. Ergänzend ist gemäß § 21a Abs. 1 Satz 1 ArbZG auf diese Personen § 3 ArbZG nach Maßgabe der
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Soweit die Rechtsausführungen des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 18.04.2012 dahingehend verstanden werden können, die Begrenzung der werktäglichen Arbeitszeit auf höchstens zehn Stunden gemäß § 3 Satz 2 ArbZG gelte für Fahrer iSd. § 21a Abs. 1 Satz 1 ArbZG
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Ein Rettungssanitäter ist nicht verpflichtet, die von der privatrechtlich organisierten Arbeitgeberin angeordneten Schichten im Rettungsdienst abzuleisten, soweit sie abweichend von § 3 Satz 2 ArbZG eine tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden überschreiten.
Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg kann die
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Ein Beamter der Feuerwehr erhält vollen Freizeitausgleich für die Überschreitungen der Höchstarbeitszeit.
So hat das Bundesverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit haben Feuerwehrbeamte, die in den Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt
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