Autobahn

Kein Tempolimit par ordre de Karlsruhe

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg, die sich gegen das gesetzgeberische Unterlassen der Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen richtete. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte die Verfassungsbeschwerde als unzulässig und nahm sie nicht zur Entscheidung an.

Die beiden Beschwerdeführenden

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Blitzer – aber nur mit Rohmessdaten

Das Grundrecht auf wirksame Verteidigung schließt auch in einem Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen.

Gibt es keine zwingenden Gründe, Rohmessdaten nicht zu speichern, und erlaubt ihre Speicherung, das Ergebnis

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