Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen geltend gemachter Notwehr gegen hoheitliches Handeln den strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff bestätigt.
In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte das Landgericht Stuttgart den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten
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