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Kyrill und die Holzlieferungsverträge

Liegt keine Vertragsverletzung eines Vertragspartners vor, ist der andere Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es fehlt dann an einer wirksamen Rücktrittserklärung, wenn nicht alle auf einer Seite an einem Vertrag beteiligten Unternehmen nicht ebenfalls den Rücktritt erklärt haben.

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Die Holzlieferung als Arbeitsunfall des Käufers

Mit einer ungewöhnlichen Konstellation hatte sich jetzt das Sozialgericht Aachen zu befassen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Landwirts aus dem bayerischen Freising klagte gegen die Berufsgenossenschaft als zuständigem Unfallversicherungsträger. Anlass für den Streit bot ein bereits dreieinhalb Jahre zurückliegender Unfall bei einer

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Holzeinfuhr in die EU

Das Europäische Parlament hat heute einer Verordung zugestimmt, welche die Holzeinfuhr auf solches Holz beschränken soll, das aus „legalen Quellen“ stammt. Schätzungen gehen davon aus, dass 20% bis 40% der weltweiten Industrieholzerzeugung  aus illegalen Quellen stmmt. Mit den neuen Einfuhrregeln

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