Handelsklassensortierung von Rohholz

Die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz aus dem Jahre 1969 wird zum 1. Januar 2009 aufgehoben. Dieser Schritt ist notwendig geworden, da die Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 entfallen ist.

Handelsklassensortierung von Rohholz

Da aber eine Vorschriftenentrümpelung auf EU-Ebene immer noch keinen Grund darstellt, auch in Deutschland auf die doch so dringend benötigten Regeln zu verzichten, der Handel mit Rohholz also auch zukünftig dringend verwendungsneutrale Kriterien zur Sortierung von Rohholz benötigt, wird die bisherige gesetzliche Regelung durch eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Marktpartnern der Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland ersetzt.

Die neue privatrechtliche Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland soll im Laufe des Jahres 2009 eingeführt werden.

Weiterlesen:
Die US-Sanktionen gegen den Iran - und das Verbot, es in der EU zu befolgen