Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg kann für Kinder, denen aufgrund vorzeitiger Einschulung die im Jahr 2006 eingeführte Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr entgeht, Kostenfreiheit im ersten Hortjahr beansprucht werden.
Im entschiedenen Fall war die Tochter des Klägers auf
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