Für eine Behandlung, bei der durch Unterspritzung mit Hyaluron oder Hyaluronidase Form oder Gestalt von Nase oder Kinn verändert werden, darf nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat eine in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach
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