Gerichtsgebäude

Faltenunterspritzung durch die Kosmetikerin

Eine Kosmetikerin darf keine Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln durchführen, denn die Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln ist eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde.

In einem jetzt vom Oberlandesgericht Karlsruhe – Senate in Freiburg – entschiedenen Fall betreibt die Klägerin ein Zentrum für

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