Fitnessstudio

Die transidentitäre Frau, das Frauenfitnessstudio – und die Medienberichterstattung

Unwahre Tatsachenbehauptungen über die geschlechtliche Identität einer Transfrau sowie eine identifizierende Berichterstattung unter Namensnennung und Bildveröffentlichung sind auch im Rahmen einer gesellschaftlich kontroversen Debatte über Transrechte unzulässig und können Unterlassungs- sowie Geldentschädigungsansprüche begründen.

So hat in einem aktuell entschiedenen Fall

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