Bundesfinanzhof

Wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung – und die Zuordnung der Anschaffungskosten

Wird der wirtschaftliche Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung -wie im Streitfall- zum Gegenstand eines Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäfts gemacht, ist Erwerber dieses immateriellen Wirtschaftsguts derjenige, der die Anschaffungskosten hierfür trägt oder dem sie steuerrechtlich zuzuordnen sind.

Trägt der Neugesellschafter einer Gemeinschaftspraxis, der

Artikel lesen