Grundschulddarlehen – und ihr Widerruf

Eine dem Darlehensvertrag beigegebene Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnt, belehrt die Darlehensnehmer nicht hinreichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist. Eine solche Belehrung kann daher den Lauf der Widerrufsfrist nicht in Gang setzen.

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