Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen zweier Frankfurter Investmentbanker sowie der beteiligten vermögensverwaltenden Gesellschaft eines der beiden Angeklagten ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main aufgrund eines jeweils identischen Verfahrensfehlers aufgehoben. Das Landgericht hatte den einen Angeklagten wegen vorsätzlichen Insiderhandels gemäß § 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG in Verbindung
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