Geld

AGG-Entschädigung – und die Insolenzmasse

Der Anspruch auf Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens nach einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann abgetreten und gepfändet werden. Er fällt daher in die Insolvenzmasse.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Nachtragsverteilungsverfahren, auf das noch die Vorschriften der Insolvenzordnung

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