Weist das Landgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters die Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans unverzüglich zurück, ist gegen die Entscheidung eine Rechtsbeschwerde nicht statthaft.
Die Rechtsbeschwerde ist auch ungeachtet der Zulassung durch das Beschwerdegericht unstatthaft und deshalb als unzulässig zu
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