Seit dem 1. Juli diesen Jahres gelten neue Pfändungsfreigrenzen.
Alle zwei Jahre wird gemäß § 850c ZPO die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen angepasst. Stichtag für die Anpassung an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum (§
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