Vor dem Bundesverfassungsgericht bleibt jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ohne Erfolg.
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und nutzt den PC in seiner Kanzlei unter anderem für Internetanwendungen. Er empfängt damit keine Rundfunksendungen und verfügt auch
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