Das Bundesverfassungsgericht hat eine der beiden bei ihm anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Singapur (Free Trade Agreement between the European Union and the Republic of Singapore – EUSFTA) als offensichtlich unzulässig nicht zur
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