Zum Recht auf Rückforderung eines auf privatrechtlicher Grundlage gewährten Investitionszuschusses wegen Verstoßes gegen Vergabevorschriften bei der Verwirklichung des geförderten Projekts hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Der Bundesgerichtshof beurteilt zunächst die Auffassung als fehlerhaft, bei der Verpflichtung der Förderungsempfänger, die Vorgaben des Vergaberechts zu beachten, handele es sich um eine
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