Eine Richtlinie, nach der nur Jugendorganisationen und Jugendverbände gefördert werden, die einer der im Niedersächsischen Landtag vertretenen demokratischen Parteien nahe stehen, verletzt den Grundsatz der Chancengleichheit und das Neutralitätsgebot des Staates bei der Förderung politischer Bildungsarbeit und verstößt damit gegen
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