Wenn aufgrund einer isolierten Anfechtungsklage der negative Prüfungsbescheid über die erste Teilnahme an der Zweiten Juristischen Staatsprüfung aufgehoben wird, nachdem der Prüfling bereits die Wiederholungsprüfung bestanden hat, so ist es der Prüfungsbehörde grundsätzlich nicht möglich, einen erneuten Prüfungsbescheid über die
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