Ein kleines Tattoo hindert nicht die Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin. Die Bewerbung zur Ausbildung als Justizhauptwachtmeisterin im Land Berlin darf nicht wegen einer kleinen Tätowierung am Handgelenk abgelehnt werden.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall bewarb sich die Antragstellerin
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