Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Berlin im „Berliner Zwillingsfall“ überwiegend bestätigt. Das Landgericht Berlin hat die beiden Angeklagten, erfahrene Geburtsmediziner, wegen Totschlags (in minder schwerem Fall) zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt Nach
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