Uhu-Brutplatz oder Kalkabbau

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Kalkabbau verstößt gegen Naturschutzrecht, wenn diese für die erheblichen Eingriffe in der Natur und dem Landschaftsbild keinen ausreichenden Ausgleich vorgesehen hat. Hätten die durch die Genehmigung betroffenen Flächen unter Schutz gestellt werden müssen, hat aber das

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Kalkabbau

Die Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses, mit dem einem Betrieb erlaubt wird, bis 2017 Kalk im Außenbereich abzubauen, verletzt die betroffene Stadt Stromberg nicht in ihrer Planungshoheit.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Streit beantragte die damalige Betreiberin des Kalksteinabbaus im

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