Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Kalkabbau verstößt gegen Naturschutzrecht, wenn diese für die erheblichen Eingriffe in der Natur und dem Landschaftsbild keinen ausreichenden Ausgleich vorgesehen hat. Hätten die durch die Genehmigung betroffenen Flächen unter Schutz gestellt werden müssen, hat aber das
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