Für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sowie für den Besuch einer Kampfsportschule besteht im Rahmen der Eingliederungshilfe kein Anspruch auf ein persönliches Budget.
So hat aktuell das Sozialgericht Hannover die Klage einer 1990 geborenen Frau abgewiesen, die unter anderem an einer
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