Verletzter iSd § 406e StPO und akteneinsichtsbefugt ist jeder, der durch die dem Beschuldigten vorgeworfene Straftat in einer Rechtsposition unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist, solange seine Rechtsposition nur in den nach der Schutzzwecklehre zu bestimmenden Schutzbereich der verletzten Strafnorm fällt.
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