Umsatzsteuer für rosa Karnevalssitzungen

Veranstaltet ein gemeinnütziger, ein schwul/lesbisches Zentrum betreibender Verein Karnevalssitzungen („Rosa Sitzungen“, „Rosa Karneval“), so sind die Einnahmen aus diesen Karnevalsveranstaltungen dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, nicht dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zuzuordnen. Die streitbefangenen Karnevals­veranstaltungen stellen mithin einen (steuerschädlichen) Geschäftsbetrieb dar mit der

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