Das in Florida lebende Kind

Der Unterhaltsbedarf des in den Vereinigten Staaten (Miami/Florida) lebenden Kindes ist im Hinblick auf den Kaufkraftunterschied um 9 % herabzusetzen. Dieser Kaufkraftunterschied ergibt sich aus den vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten „vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten

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Kaufkraftunterschiede in der Unterhaltsberechnung

Bei der Bemessung des Unterhalts kann der Tatrichter zur Ermittlung des Kaufkraftunterschieds die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten „vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern“ heranziehen.

Nachdem das Statistische Bundesamt die Veröffentlichung der Verbrauchergeldparitäten

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