Innenstadtrelevante Karnevalskostüme

Ist nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Gewerbegebiet mit eingeschränkter Nutzung Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Hauptsortimenten – darunter auch „Bekleidung“ und „Spielzeug“ – nicht zulässig, so trifft dies auch ein Verkaufsgeschäft für Karnevalskostüme. Denn auch hierbei handelt es sich um

Artikel lesen