Keine aus Kinderarbeit stammende Grabsteine

Die Re­ge­lung in einer städ­ti­schen Fried­hofs­sat­zung, nach der nur Grab­ma­le auf­ge­stellt wer­den dür­fen, die nach­weis­lich in der ge­sam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te ohne aus­beu­te­ri­sche Kin­der­ar­beit im Sinne der ILO-Kon­ven­ti­on 182 her­ge­stellt wur­den, stellt eine Be­nut­zungs­re­ge­lung des kom­mu­na­len Fried­hofs dar.

Es ver­letzt das rechts­staat­li­che

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