UN-Kinderrechtekonvention ohne Vorbehalte

Im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, sind die Rechte von Kindern umfassend und mit weltweitem Geltungsanspruch verankert. Die Konvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat am 5. April 1992 in Kraft. Bei der Ratifizierung der Konvention

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UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte

Der Bundesrat begrüßt in einer heute gefassten Entschließung die beabsichtigte Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention. Die bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 von der Bundesrepublik Deutschland abgegebene Vorbehaltserklärung hat von Anfang an lediglich kleine Teilbereiche der deutschen Rechtsordnung betroffen und hat sich durch zwischenzeitliche Gesetzesreformen erübrigt. So

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