Im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, sind die Rechte von Kindern umfassend und mit weltweitem Geltungsanspruch verankert. Die Konvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat am
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