Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Kirchenbaulast aus Kaisers Zeiten

Vor Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung begründete vertragliche Kirchenbaulasten sind von der betroffenen Gemeinde trotz des Wandels, den die Weimarer Reichsverfassung im Verhältnis von Kirche und Staat bewirkt hat, grundsätzlich weiterhin zu erfüllen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Artikel lesen