Wegfall einer Klassenstufe

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport als oberste Schulaufsichtsbehörde kann die Mitwirkung an der Unterhaltung einzelner Klassenstufen widerrufen, wenn ein öffentliches Bedürfnis für deren Fortführung nicht mehr besteht. Insoweit ist auf den Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns abzustellen.

Mit dieser Begründung

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